Diese sprechen persönlich mit den Bewerberinnen und Bewerbern sowie mit ihren Vorgesetzten, Lehrern, Abwarten, Mitbewohnern usw. An einer Kommissionssitzung berät die Kommission über die Gesuche, wobei die gesuchstellenden Personen von der Gesamtkommission nochmals befragt werden. Die Abklärungen sind wegen der zusätzlichen Überprüfung durch die einzelnen Kommissionsmitglieder zwar umfangreicher als in anderen Gemeinden, trotzdem ist nicht ersichtlich, wieso es nicht möglich sein sollte, mehr als neun Gesuche (mit 20 bis 30 Gesuchstellenden, worunter auch Kleinkinder und Kinder sind, die in der Regel kaum Abklärungen nötig machen) pro Mitglied und Jahr zu behandeln.