4. Als wesentliche Umstände, die einen Einfluss auf die Länge des Verfahrens haben können, gelten die Schwierigkeit und der Umfang der Sache, ihre Dringlichkeit und Bedeutung für die Parteien, die Art der Behandlung durch die Behörden und das Verhalten der Parteien. 4.1 Anhand der Einwohnerratsprotokolle sowie der Vernehmlassung des Gemeinderates lassen sich im vorliegenden Fall zwei Begründungen für die lange Dauer des Einbürgerungsverfahrens ausmachen: einerseits die Abschreckungswirkung auf Gesuchstellende, andererseits die Möglichkeit, die Gesuche seriös zu bearbeiten.