Die Verfahrensdauer beträgt hier durchschnittlich 6 bis 12 Monate (vgl. Antwort des Gemeinderates Bern vom 11. Januar 2006 auf eine entsprechende Interpellation, veröffentlicht unter http://www.bern.ch/stadtrat/ sitzungen1/termine/2006/05.000341/file). 3.2.5 In BGE 130 I 140 E. 4.2 S. 147 hat sich das Bundesgericht beiläufig zur Behandlungsdauer von Einbürgerungsgesuchen geäussert. Es hielt fest, dass die Gemeinden verpflichtet seien, die bei ihnen hängigen Einbürgerungsverfahren innert angemessener Frist zu entscheiden, um keine Rechtsverweigerung zu begehen.