Somit ergibt sich auf Gemeindeebene eine maximale Verfahrensdauer von einem Jahr. 3.2.4 In der Stadt Bern klärt die Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie die Einbürgerungsgesuche ab und überweist sie mit Bericht und Antrag der ständigen Kommission zur Behandlung. Anschliessend werden die Gesuche dem Gemeinderat zum Entscheid vorgelegt. Die Verfahrensdauer beträgt hier durchschnittlich 6 bis 12 Monate (vgl. Antwort des Gemeinderates Bern vom 11. Januar 2006 auf eine entsprechende Interpellation, veröffentlicht unter http://www.bern.ch/stadtrat/ sitzungen1/termine/2006/05.000341/file).