Die Einbürgerungsdauer ist auch in anderen Kantonen ein Thema. Im Kanton Basel-Landschaft wurde zum Beispiel am 24. September 2000 über eine Änderung des Bürgerrechtsgesetzes abgestimmt, weil bei den Einbürgerungen eine lange Verfahrensdauer von 2 bis 21?2 Jahren bestehe. Den Behörden sollten neu Behandlungsfristen gesetzt werden. Das baselländische Stimmvolk nahm diese Vorlage in der Folge an. In § 14 des Bürgerrechtsgesetzes von Basel-Landschaft sind ihr entsprechend daher seit 1. Januar 2001 für die zuständigen Organe (Gemeinderat, Bürgerrat oder Gemeindeversammlung) maximale Behandlungsfristen festgeschrieben.