Wie sich aus den Protokollen des Einwohnerrates Littau und dessen Bürgerrechtskommission ergibt, waren sich die zuständigen Behörden darüber im Klaren, dass sie sich mit ihrem Vorgehen der Möglichkeit einer Rechtsverzögerungsbeschwerde aussetzten. Aus den Akten ist ersichtlich, dass die Bürgerrechtskommission, bei welcher sich die Einbürgerungsgesuche bereits im Jahr 2001 stauten, zunächst eine Verfahrensdauer von einem Jahr anstrebte, dann aber aufgrund der Befürchtung, dass bei einer solchen Dauer mehr Gesuche gestellt würden, bewusst eine längere Verfahrensdauer angestrebt wurde. 3.2.2 Die Einbürgerungsdauer ist auch in anderen Kantonen ein Thema.