Schreibt das Gesetz eine Frist oder einen Zeitraum vor, innerhalb denen eine Behörde zu entscheiden hat, verstösst deren Überschreitung gegen das Verbot der Rechtsverzögerung. Bestehen keine entsprechenden gesetzlichen Fristen, ist die Grenze der zulässigen Verfahrensdauer unter Berücksichtigung der spezifischen Umstände des Einzelfalles festzulegen. Wesentliche Umstände stellen die Schwierigkeiten und der Umfang der Sache dar, ihre Dringlichkeit und Bedeutung für die Parteien, die Art der Behandlung durch die Behörden und das Verhalten der Parteien. Je umfangreicher sich ein Fall gestaltet, desto längere Zeit darf seine Beurteilung in Anspruch nehmen.