Der Einwohnerrat Littau hält sich seit mehreren Jahren an seine Praxis, jährlich nur über 3 15 Gesuche zu beschliessen. Diese Praxis wurde der Beschwerdeführerin mit dem Schreiben des Sozialvorstehers von Littau vom 29. Juni 2005 eröffnet. Eine einbürgerungswillige Person hat aufgrund dieser Praxis nach der Einreichung ihres Einbürgerungsgesuchs mehrere Jahre auf den Einbürgerungsentscheid zu warten. Die Beschwerdeführerin ist als Gesuchstellerin vom Littauer Einbürgerungsverfahren persönlich und direkt in ihren Interessen betroffen.