Ohne Änderung der politischen Vorgaben oder der rechtlichen Ausgangslage werde ihr Gesuch somit in der dritten Tranche des Jahres 2010 zur Bearbeitung kommen. Die Beschwerdeführerin gelangte daraufhin mit einer Aufsichtsbeschwerde an den Regierungsstatthalter des Amtes Luzern. 1. Die Beschwerdeführerin hat am 14. Juli 2005 beim Regierungsstatthalter des Amtes Luzern eine Aufsichtsbeschwerde wegen Rechtsverzögerung gegen die Gemeinde Littau eingereicht. Der Regierungsstatthalter hat diese Beschwerde am 11. November 2005 zuständigkeitshalber an das Justiz- und Sicherheitsdepartement zur Instruktion als Gemeindebeschwerde zuhanden des Regierungsrates weitergeleitet.