| | Entscheid: | Mit Schreiben vom 29. Juni 2005 teilte der Sozialvorsteher von Littau der Beschwerdeführerin auf deren Anfrage hin mit, dass ihr Einbürgerungsgesuch vom 11. März 2004 von der einwohnerrätlichen Bürgerrechtskommission in der Reihenfolge der Eingangsdaten der einzelnen Einbürgerungsgesuche behandelt werde. Aufgrund einer überparteilichen Vereinbarung würden pro Jahr 3 15 Gesuche, das heisst die Bewerbungen von zirka 120 Personen, bearbeitet und dem Einwohnerrat zur Abstimmung unterbreitet. Ohne Änderung der politischen Vorgaben oder der rechtlichen Ausgangslage werde ihr Gesuch somit in der dritten Tranche des Jahres 2010 zur Bearbeitung kommen.