| Instanz: | Regierungsrat | |---|---| | Abteilung: | - | | Rechtsgebiet: | Planungs- und Baurecht | | Entscheiddatum: | 05.05.1992 | | Fallnummer: | RRE Nr. 1212 | | LGVE: | 1992 III Nr. 14 | | Leitsatz: | Wohnverbot. § 209 PBG. Wird im Zusammenhang mit der Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes ein Wohnverbot verfügt, so ist dieses nicht nur gegenüber den Eigentümern, sondern auch gegenüber allfälligen Mietern zu erlassen. | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | 1. - Zu prüfen bleibt, ob die Vorinstanz aufgrund der festgestellten widerrechtlichen Wohnnutzung die zutreffenden Massnahmen angeordnet hat. 2. - In Ziff.