Dabei spielt die Thematik der Ausstellung keine Rolle. Ausschlaggebend ist vielmehr der zu erwartende und an hohen Feiertagen nicht erwünschte Publikumsverkehr. a. Die Beschwerdeführerin bringt vor, ihr Anliegen sei die Besinnung darauf, dass das Wasser ein kostspieliges und unersetzliches Gut sei, dass wir ohne Wasser nicht leben könnten und dass wir dazu mehr Sorge tragen müssten. Die Thematik passe deshalb gut zum eidgenössischen Bettag, weshalb die Offenhaltung der Ausstellung auch am Sonntag zu bewilligen sei.