Veranstaltungen unterhaltender Art sind gänzlich untersagt. Es stellt sich nun die Frage, ob die Ausstellung, organisiert durch die Umweltkommission von Gemeinden, am eidgenössischen Bettag hätte offengehalten werden dürfen oder nicht. Ferner ist abzuklären, ob die Nebenveranstaltungen hätten durchgeführt werden dürfen oder nicht. Dazu zählen die Matinée der Musikschüler, die Preisverleihung für die drei Wettbewerbe (Degustationswettbewerb/-Wettbewerb über die Ausstellung/Fotowettbewerb). Ob das Kaffeestübli hätte offengehalten werden dürfen oder nicht, muss im Hinblick auf die Zukunft abgeklärt werden;