Das Ruhetags- und Ladenschlussgesetz vom 23. November 1987 regelt unter anderem die Gewährleistung der Ruhe an öffentlichen Ruhetagen und hohen Feiertagen. Als öffentliche Ruhetage definiert es in § 1 die Sonntage sowie Feiertage wie Neujahr, Karfreitag, Auffahrt, Fronleichnam usw. Nach § 2 RLG sind hohe Feiertage der Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, der Eidg. Bettag und der Weihnachtstag.