Diesbezüglich werden die involvierten Behörden (Schulleitung, Baukommission und Gemeinderat) angewiesen, die weiteren geplanten Kommunikationsschritte gemäss Kommunikationsprogramm mit einer Informationstätigkeit, die den Anforderungen genügt, zu bestreiten. 8.5. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass sich die Behörden bei jeder eigenständigen Kommunikation an den erwähnten Grundsätzen der Vollständigkeit, der Sachlichkeit, der Transparenz und der Verhältnismässigkeit auszurichten haben. Das ist vorliegend, insbesondere was den Versand des Flyers betrifft, nicht der Fall gewesen. Auch die Information an die Eltern hätte sachlicher formuliert werden können.