Grundsätzlich ist dazu festzuhalten, dass es den Behörden durchaus gestattet ist, sich für ein Anliegen einzusetzen und auch eine Kommunikationsstrategie festzulegen. Es erscheint auch sinnvoll, dass sich insbesondere Gemeinderat und Schulleitung absprechen, da letztere ganz direkt von den Folgen des Projekts betroffen ist und offenbar organisatorische Massnahmen (Unterricht an einem anderen Ort während des Umbaus) getroffen werden müssen. Dass man sich für die Sanierung einsetzt, ist demnach zulässig. Auch hier geht es aber wieder um die Frage der Art und Weise der Kommunikation. Geplant ist, dass sie «proaktiv, aus ihrer Perspektive, transparent und offen» sein soll.