Insgesamt fällt die einzelne Aussage nicht so sehr ins Gewicht, als dass sie die Mitteilung als unzulässig erscheinen lässt. 8.4. In der Info-E-Mail des Rektors erwähnt wurde auch die geplante Zusammenarbeit von Schulleitung, Gemeinderat und Baukommission bei der Kommunikation zur Sanierung. Die Beschwerdeführerin sieht darin eine unzulässige, durch Steuergelder finanzierte Werbestrategie der Gemeinde. Grundsätzlich ist dazu festzuhalten, dass es den Behörden durchaus gestattet ist, sich für ein Anliegen einzusetzen und auch eine Kommunikationsstrategie festzulegen.