Der Flyer war der E-Mail angehängt. Grundsätzlich nicht zu beanstanden ist, dass die Schulleitung die Betroffenen über den Stand des Projektes und die bevorstehende Abstimmung informiert, zumal die Sanierung bei der geplanten Schulraumentwicklung offenbar als wichtiges Projekt gilt. Unter diesem Aspekt ist auch der Hinweis auf die Wichtigkeit der Sanierung anders einzuordnen, als wenn dies gegenüber aussenstehenden Personen kommuniziert würde. Der Inhalt der E-Mails für sich allein – ohne die Beilage des Flyers – gegenüber den adressierten Personen wäre insoweit nicht zu beanstanden.