Auch der Grundsatz der Vollständigkeit wurde folglich nicht beachtet. Der Flyer widerspricht den eingangs erwähnten Anforderungen an eine zulässige behördliche Information. 8.2. In der Info-E-Mail des Rektors an die Lehrpersonen, Mitarbeitenden sowie die Bildungskommission wird auf die Wichtigkeit der Sanierung für die Schule hingewiesen und darauf, dass dies ein wichtiger Bestandteil der Schulraumentwicklung sei.