Der Gemeinderat soll zusammen mit den Schulverantwortlichen und der Baukommission eine eigentliche Werbestrategie entwickelt haben, um im Abstimmungskampf gezielt und einseitig Einfluss zu nehmen. 5. Die rechtlichen Anforderungen an die Informationstätigkeit einer Behörde im Vorfeld einer Abstimmung richten sich danach, ob der Abstimmungsgegenstand bereits abstimmungsreif ist oder sich noch in einer früheren Phase befindet. In der Regel entwickelt sich ein Projekt, über das am Ende die Stimmberechtigten abzustimmen haben, über eine längere Zeit. In der Entstehungsphase eines Projektes unterliegen Gemeinden grundsätzlich keinen stimmrechtlichen Einschränkungen in ihrer Kommunikation.