Entscheidend ist, ob die Stimmberechtigten bei einer Gesamtbetrachtung objektiv in der Lage waren, sich eine hinreichende und sachbezogene Meinung über den Abstimmungsgegenstand zu bilden. | | Rechtskraft: | Dieser Entscheid ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Der Gemeinderat ordnete am 26. September 2025 für den 30. November 2025 die Urnenabstimmung über einen Sonderkredit für die Sanierung und Erweiterung eines Schulhauses an. Eine Woche später informierte der Rektor der Schulen die Lehrpersonen und die Mitarbeitenden der Schule sowie die Mitglieder der Bildungskommission per E-Mail über den Abstimmungsgegenstand. Der E-Mail war ein Informationsflyer der Gemeinde angehängt.