Dabei seien die von der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) erarbeiteten Grenzwerte übernommen worden. Bei der Aufstellung dieser Werte habe die ICNIRP lediglich Wirkungen berücksichtigt, die in experimentellen Untersuchungen hätten wiederholt und reproduzierbar erzeugt werden können und die für den Menschen ein Gesundheitsrisiko darstellten. Dagegen seien einmalige oder nicht wiederholbare Befunde, insbesondere epidemiologische Untersuchungen und individuelle Erfahrungen "elektrosensibler" Personen ausgeklammert worden (vgl. BUWAL, Erläuternder Bericht zur Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung [