Diese führe zu einer Erwärmung des Körpers und löse verschiedene schädliche Folgereaktionen aus. Demgegenüber lägen über die nicht-thermischen (biologischen) Wirkungen nichtionisierender Strahlung - insbesondere auch bei schwachen Belastungen - keine gefestigten wissenschaftlichen Erkenntnisse, wohl aber gewisse Erfahrungen in Einzelfällen vor. Die Regelung des Schutzes vor nichtionisierenden Strahlen knüpfe an den uneinheitlichen Wissensstand an, der in verschiedenen Berichten der Arbeitsgruppen, die das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) zur Klärung der naturwissenschaftlichen Zusammenhänge eingesetzt habe, nachgezeichnet worden sei.