In BGE 126 II 399 E. 3b hat das Bundesgericht die Frage der Rechtmässigkeit der NISV einlässlich geprüft und bejaht. Es wies darauf hin, dass das Konzept der NISV vom heutigen, noch lückenhaften Erkenntnisstand über die Wirkungen nichtionisierender Strahlung auf die Gesundheit des Menschen ausgehe. Zurzeit erschienen lediglich die thermischen Wirkungen intensiver nichtionisierender Strahlung wissenschaftlich erhärtet. Diese führe zu einer Erwärmung des Körpers und löse verschiedene schädliche Folgereaktionen aus.