In Bezug auf die umweltrechtliche Problematik, insbesondere den Strahlenschutz, besteht eine umfangreiche Rechtsprechung sowohl des Bundesgerichts wie auch des Luzerner Verwaltungsgerichts. Das Bundesgericht hält in konstanter Rechtsprechung fest, dass der Immissionsschutz bundesrechtlich im Bundesgesetz über den Umweltschutz vom 7. Oktober 1983 (USG) und den darauf gestützten Verordnungen geregelt ist. Für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung, die beim Betrieb ortsfester Anlagen erzeugt wird, hat der Bundesrat die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) erlassen;