| | Entscheid: | Am 19. Mai 2006 reichte das Initiativkomitee "Jetzt längts au z'Emme" den folgenden Initiativtext zur Ergänzung des Bau- und Zonenreglements der Gemeinde Emmen ein: Art. 5bis Mobilfunk-Anlagen In Kern- und Wohnzonen sowie bis 500 Meter ab deren Zonengrenze sowie im Abstand von 800 m zur nächsten Antenne ist der Bau und Betrieb von Mobilfunk-Anlagen mit mehr als 500 Watt Abgabeleistung pro Standort untersagt. Darunter fallen alle Mobilfunk-Anlagen, welche bis zum 1. April 2006 noch nicht rechtskräftig bewilligt wurden. Am 8. Mai 2007 erklärte der Einwohnerrat Emmen die Initiative wegen Verstosses gegen übergeordnetes Recht als ungültig.