Gefahr weiterer Abrechnungen bei Freilassung oder Urlaub). Auch der Bericht der Strafanstalt Bostadel vom 16. März 2000, worin ausgeführt ist, der Beschwerdeführer begreife die Gründe für seine Verurteilung nicht und akzeptiere diese nicht, vielmehr stelle er sich als Opfer der Justiz dar, bestätigt die Gemeingefahr. Der Beschwerdeführer will sich auch trotz angebotener Hilfe nicht mit seinem Delikt auseinandersetzen. Zudem spricht auch die fordernde und aggressiv geprägte Haltung des Beschwerdeführers gegen eine Versetzung in eine offene Anstalt.