Nur so haben die Stimmberechtigten die Möglichkeit, über einzelne Posten abzustimmen, und können nicht nur zum Ganzen Ja oder Nein sagen. Zusammenfassend ist somit festzustellen, dass die Beschlüsse über den Sonderkredit für die Wasserleitung und den Sonderkredit für den Erwerb und Aufbau des Pavillons für die temporäre Auslagerung der Räumlichkeiten der Schulleitung und schulbegleitenden Dienste an der Gemeindeversammlung nicht zu beanstanden sind. Die Beschlussfassung ist zu Recht von der Gemeindeversammlung erfolgt und musste nicht mittels Urnenabstimmung erfolgen. Es ist unter diesen Umständen kein Verfahrensmangel und damit auch keine Verletzung der politischen Rechte erkennbar.