Im AFP sei für 2025 diesbezüglich ein Betrag von 530'000 Franken berücksichtigt worden. Daraus geht hervor, dass es sich um verschiedene Projekte im Zusammenhang mit der Erneuerung des Wasserleitungsnetzes handelt, die laufend und in Koordination mit der A AG umgesetzt werden. Es kann daher in diesem Zusammenhang keine künstliche Aufteilung der Ausgaben erkannt werden. Der Betrag von 275'000 Franken und auch die anderen aufgeführten Ausgaben bei den Massnahmen und der Projekteliste dienen zwar übergeordnet dem gleichen Zweck, nämlich der Wasserversorgung, sie sind aber nicht derart miteinander verbunden, dass die eine Ausgabe ohne die andere keinen Sinn machen würde.