2001, S. 255). Die Nutzung eines Silos für die Lagerung von Pellets kann zweifellos als mässig störend bezeichnet werden. Es entstehen keine störenden Immissionen, welche die Ausscheidung einer entsprechenden Zone (Industriezone, Arbeitszone IV) erforderlich machen würde. 5.3 Die Erstellung eines Silos in der Gewerbe- oder Industriezone ist nichts Ungewöhnliches. Im Kanton Luzern bestehen verschiedene Silos von 40-70 m Höhe. Die Ausscheidung einer besonderen Grundnutzungszone ist bisher nie verlangt worden, und es besteht auch kein Anlass dazu.