Das hier massgebliche Bau- und Zonenreglement der Gemeinde kennt noch die Gewerbezone, welche für Gewerbebetriebe bestimmt war, die nur mässig stören (§ 47 Abs. 1 PBG in der bis 31. Dezember 2001 in Kraft gewesenen Fassung). Wegen der schwierigen Unterscheidbarkeit zwischen Gewerbe- und Industriezone sind diese beiden Zonen mit der Änderung des Planungs- und Baugesetzes vom 8. Mai 2001 auf den 1. Januar 2002 hin durch die Arbeitszone gemäss § 46 PBG ersetzt worden (vgl. Botschaft B 76 des Regierungsrates vom 20. Oktober 2000 zu den Entwürfen eines Grossratsbeschlusses über die Initiative "Einkaufen vor Ort - Grosszentren mit Mass" und einer Änderung des Planungs- und Baugesetzes, in: GR