Darüber hinaus wurden das eidgenössische und kantonale Bürgerrecht revidiert, was die Gemeinden dazu veranlasst, ihre Organisation in diesem Bereich ebenfalls zu überdenken. Letztlich geht es in der Revision der GO der Gemeinde A hauptsächlich darum, die teilweise veralteten Bestimmungen und Strukturen an die aktuellen Bedingungen in der Gemeinde und an das geltende Recht anzupassen. Nur so kann die Gemeinde die Einhaltung der in § 5 GG aufgeführten Mindestanforderungen gewährleisten.