Die GO der Gemeinde A wurde zuletzt am 17. Juni 2007 revidiert. Seither wurde das übergeordnete kantonale Recht, welches massgebenden Einfluss auf die Gemeindeorganisation und damit die GO hat, teilweise geändert. Insbesondere die Einführung des FHGG, die Änderungen am Gesetz über die Volksschulbildung vom 22. März 1999 (VBG; SRL Nr. 400a) und in der Gerichtsorganisation sowie die Veränderungen im Vormundschaftsrecht machen zahlreiche Anpassungen von GO-Bestimmungen an das übergeordnete Recht notwendig. Darüber hinaus wurden das eidgenössische und kantonale Bürgerrecht revidiert, was die Gemeinden dazu veranlasst, ihre Organisation in diesem Bereich ebenfalls zu überdenken.