Eine Revision der Gemeindeordnung steht somit nicht nur – wie die Vorinstanz ausführt – mit der Mitwirkung und Mitbestimmung der Stimmberechtigten im Zusammenhang, sondern darüber hinaus auch mit der Anpassung der Gemeindeorganisation. Alle Änderungen an der Gemeindeordnung verbindet somit der gemeinsame Zweck, die ausreichende Organisation der Gemeinde, welche die demokratischen, rechtsstaatlichen und verwaltungstechnischen Mindestanforderungen erfüllt (vgl. § 5 Abs. 1 GG), sicherzustellen. Die GO der Gemeinde A wurde zuletzt am 17. Juni 2007 revidiert.