Es handelt sich dabei um eine Kodifikation, die zahlreiche Themengebiete miteinschliesst. Mit der GO werden auch die Vorgaben des Gemeindegesetzes und des ab 1. Januar 2018 in Kraft tretenden Gesetzes über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGG) umgesetzt und insbesondere die Kompetenzen und Zuständigkeiten der Stimmberechtigten und des Gemeinderates, die Gemeindeorgane sowie die Volksrechte wie beispielsweise die Gemeindeinitiative geregelt. Eine Revision der Gemeindeordnung steht somit nicht nur – wie die Vorinstanz ausführt – mit der Mitwirkung und Mitbestimmung der Stimmberechtigten im Zusammenhang, sondern darüber hinaus auch mit der Anpassung der Gemeindeorganisation.