Die Gemeinde regelt die Grundzüge ihrer Organisation in der Gemeindeordnung (GO). Die Gemeindeordnung geht dem übrigen kommunalen Recht vor (vgl. § 6 Abs. 1 des Gemeindegesetzes des Kantons Luzern vom 4. 5. 2004 [GG; SRL Nr. 150]). Die Gemeindeordnung bildet die zentrale rechtliche Grundlage, sozusagen die Verfassung einer Gemeinde. Es handelt sich dabei um eine Kodifikation, die zahlreiche Themengebiete miteinschliesst.