Am 6. Oktober 2017 reichten die Beschwerdeführenden B und C beim Regierungsrat des Kantons Luzern je eine Stimmrechtsbeschwerde gegen die Abstimmung vom 26. November 2017 über die Teilrevision der Gemeindeordnung ein. Zur Begründung hielten die Beschwerdeführenden zusammengefasst fest, dass die Vorlage über die Teilrevision – nebst den Anpassungen an das übergeordnete Recht – eine Vielzahl durchaus heikler Änderungen beinhalte, die mit der Anpassung der Gemeindeordnung an das übergeordnete kantonale Recht nichts zu tun hätten und im Übrigen ihrerseits sachlich in keinem ersichtlichen Zusammenhang zueinander stünden. Somit werde die Einheit der Materie verletzt. Aus den Erwägungen: (…)