| | Entscheid: | Mit E-Mail vom 3. Oktober 2017 stellte der Gemeinderat der Gemeinde A einem kleinen Adressatenkreis die Abstimmungsbotschaft zur Teilrevision der Gemeindeordnung, über die am 26. November 2017 abgestimmt wurde, zur Information zu. Am 6. Oktober 2017 reichten die Beschwerdeführenden B und C beim Regierungsrat des Kantons Luzern je eine Stimmrechtsbeschwerde gegen die Abstimmung vom 26. November 2017 über die Teilrevision der Gemeindeordnung ein.