Deshalb ist die Einzonung rechtswidrig. 10. Insgesamt ergibt sich, dass die Risikosummenkurve zwar im unteren Übergangsbereich liegt, aber durch die Einzonung das bereits bestehende Risiko der Erdgasleitung noch erhöht wird und die eingezonte Fläche sich vollständig in den Radien R100 befindet, in denen bei einem Totalversagen alle sich darin aufhaltenden Personen ums Leben kommen würden. Zudem bestehen keine geeigneten Massnahmen, um das Risiko in den akzeptablen Bereich bzw. auf den Ist-Zustand senken zu können.