Doch selbst wenn die Personenzahl - wie der Gemeinderat und der Beschwerdegegner geltend machen - gleich bleiben sollte, würde ein zusätzlicher Trainingsplatz zu einer örtlichen Verschiebung von 15 Personen gemäss Risikobericht vom bestehenden Sportplatz, der teilweise in den Letalitätsradien R100 liegt, auf den neuen Trainingsplatz, der vollständig in den Letalitätsradien R100 liegt, zur Folge haben. Es muss deshalb davon ausgegangen werden, dass mindestens die auf dem neuen Trainingsplatz Anwesenden ein Totalversagen der Leitung nicht überleben würden.