Ausserdem handle es sich bei einer Sportanlage um eine schützenswerte, sensible Nutzung, welche gemäss dem kantonalen Richtplan 2009 nach Möglichkeit von Nutzungen mit hohem Gefahrenpotenzial räumlich getrennt werden sollte. Schliesslich bilde die Transitgasleitung die Hauptleitung und somit das Rückgrat der schweizerischen Gasversorgung, weshalb an der Transitgasleitung ein überragendes öffentliches, schweizweites Interesse bestehe. 9.2 Die Einzonung für die Erstellung und Nutzung eines Trainingsplatzes liegt im öffentlichen Interesse. Der Gemeinderat hebt insbesondere das Angebot einer sinnvollen Freizeitbeschäftigung für viele Jugendliche hervor.