Das durch die bestehende Kantonsstrasse und die bestehende Eisenbahnlinie bereits aktuell über dem akzeptablen Bereich liegende Risiko stelle jedoch keinen Freipass dar, um durch Einzonungen in unmittelbarer Nähe der Transitgasleitung das Risiko weiter zu erhöhen. Ausserdem handle es sich bei einer Sportanlage um eine schützenswerte, sensible Nutzung, welche gemäss dem kantonalen Richtplan 2009 nach Möglichkeit von Nutzungen mit hohem Gefahrenpotenzial räumlich getrennt werden sollte.