Ausserdem sei nicht vorgesehen, auf diesem Platz Meisterschaftsspiele auszutragen. Schliesslich würden unmittelbar neben der Gasleitung bereits die stark befahrene Kantonsstrasse und die Eisenbahnlinie verlaufen. Die Beschwerdeführerin macht geltend, die Einzonung erhöhe das bereits bestehende Risiko der Transitgasleitung. Das durch die bestehende Kantonsstrasse und die bestehende Eisenbahnlinie bereits aktuell über dem akzeptablen Bereich liegende Risiko stelle jedoch keinen Freipass dar, um durch Einzonungen in unmittelbarer Nähe der Transitgasleitung das Risiko weiter zu erhöhen.