Angesichts der Nähe des geplanten Trainingsplatzes zur Transitgasleitung (mindestens 40 m) kommt die Ausscheidung eines Sicherheitskorridors nicht in Betracht. Ausserdem wäre eine Reduktion der Nutzungsdichte oder der Nutzungsart bei einer Zone für Sport- und Freizeitanlagen nicht möglich (bzw. praktikabel). Als raumplanerische Massnahme haben die Dienststelle UWE und das BFE die Prüfung von Alternativstandorten beantragt. Diesem Antrag ist die Gemeinde - wie bereits in E. 7. aufgezeigt - nicht nachgekommen. Es ist nicht Aufgabe der Genehmigungsbehörde zu prüfen, ob tatsächlich kein anderer Standort für den Trainingsplatz in Frage kommt.