Fussballplätzen zur Erweiterung des Sportplatzes eignen würde. Aber angesichts der von der Transitgasleitung ausgehenden Gefahr darf weder ausschliesslich in der näheren Umgebung nach einer Erweiterungsmöglichkeit gesucht noch aus den sich dadurch ergebenden Synergien eine bestehende Anlage zur Erdgashochdruckleitung hin erweitert werden. Den Akten ist nicht zu entnehmen, welche anderen Standorte geprüft wurden und weshalb sie nicht in Frage kommen. Die Gemeinde ist somit bei der Nutzungsänderung eines Teils der fraglichen Parzelle nicht den Vorgaben des kantonalen Richtplans gefolgt.