Den Akten kann nicht entnommen werden, dass die Gemeinde Z und die anderen beiden hier involvierten Gemeinden tatsächlich nach Möglichkeiten gesucht hätten, um eine Erweiterung des Sportplatzes räumlich von der Transitgasleitung zu trennen. Der Gemeinderat Z macht ausschliesslich geltend, dass auf dem Gelände der bestehenden Anlage kein ebenes Land mehr zur Verfügung stehe und sich deshalb die Einzonung der umstrittenen Fläche aufgrund ihrer Lage in der Nähe der übrigen Fussballplätze aufdränge. Dadurch könne die bestehende Infrastruktur genützt werden.