dies wird in der Richt- und Nutzungsplanung im Rahmen der Interessenabwägung berücksichtigt." Die Raumplanung hat die Aufgabe, die Siedlungsentwicklung und die Störfallvorsorge so aufeinander abzustimmen, dass möglichst keine neuen Risiken entstehen oder keine Risikoerhöhung erfolgt. Dies soll durch eine Entflechtung von Nutzungen mit erhöhtem Schutzbedürfnis (hohes Personenaufkommen) und Nutzungen mit erhöhtem Gefahrenpotenzial, (z.B. Anlagen mit technischen Gefahren) erreicht werden. Besonders schützenswerte, sensible Nutzungen sollen nach Möglichkeit von Nutzungen mit hohem Gefahrenpotenzial räumlich getrennt werden (S9-2).