Der Richtplan 2009 enthält neu Aussagen zu den technischen Gefahren (S9). Gemäss der richtungsweisenden Festlegung S9 ist die "Bevölkerung [¿] vor Störfallrisiken zu schützen. Zudem sind grosse Schäden, die durch Störfälle entstehen können, durch kosteneffiziente Massnahmen zu vermeiden oder auszuschliessen. Die Störfallrisiken und die Siedlungsentwicklung werden so aufeinander abgestimmt, dass die Risiken möglichst gering bleiben oder werden; dies wird in der Richt- und Nutzungsplanung im Rahmen der Interessenabwägung berücksichtigt.