Anlagen dürfen nur dann erstellt oder betrieben werden, wenn die Risiken gemäss StFV tragbar sind. Das Risiko erhöht sich durch die Siedlungsentwicklung in der Umgebung einer Anlage, wenn die Anzahl Personen zunimmt, die im Fall eines Störfalls betroffen wären. Dies kann so weit gehen, dass die notwendigen Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit für den Inhaber sehr aufwändig werden oder von ihm aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen gar nicht mehr getroffen werden können. Diese Entwicklung stellt auch für die Raumplanung eine Herausforderung dar.