Aufgrund der vorliegenden Informationen, insbesondere ohne eine aktualisierte Risikoermittlung, könne sie der Einzonung weder zustimmen noch diese ablehnen. Das Bundesamt für Energie (BFE) erachtet in seiner Stellungnahme den Standort für die Einzonung, der im Letalitätsradius R99 des Feuerballs der Transitgasleitung liege, als ungeeignet. Die Dienststelle UWE schliesst sich nach Prüfung der Risikoermittlung der Meinung des BFE an. 4. Eine Erdgashochdruckleitung ist eine Anlage, die bei ausserordentlichen Ereignissen den Menschen oder seine natürliche Umwelt schwer schädigen kann (vgl. Art. 10 Abs. 1 des Bundesgesetzes über den Umweltschutz vom 7. Oktober 1983, USG).